Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge für digitale Angebote der BurdaForward GmbH

Gültig für alle Werbeaufträge, die ab dem 23.09.2021 geschlossen werden.

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die BurdaForward GmbH (Handelsregister: Amtsgericht München HRB 213375, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Ust.Nr. DE 296 466 883) St.-Martin-Straße 66 in 81541 München (nachfolgend "BurdaForward") ist ein digitales Medienhaus, das unter anderem von ihr selbst und von anderen Unternehmen betriebene digitale Inhalte und Dienste einschließlich klassischer und mobiler Webseiten, Apps, Präsenzen auf sozialen Medien und ggf. weiteren (auch zukünftigen) Verbreitungsformen, insbesondere im Content- und Community-Bereich (nachfolgend insg. "Digitale Angebote") vermarktet.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, die BurdaForward und ein Geschäftskunde (nachfolgend "Auftraggeber") in Bezug auf die Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen für die Digitalen Angebote gemäß Ziff. 1.1 eingehen.

1.3 Auftraggeber können ausschließlich Geschäftskunden sein. Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder BurdaForward die vertragsgegenständlichen Leistungen widerspruchslos erbringt, d.h. Werbeleistungen erbringt.

2. Werbeleistungen

"Werbeleistungen" im Sinne dieser AGB sind alle von der BurdaForward angebotenen Werbeintegrationen und Sonstigen Leistungen.

2.1 Werbeintegrationen

"Werbeintegrationen" im Sinne dieser AGB können aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/ oder Text,
  • aus Tonfolgen und/ oder Bewegtbildern,
  • aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung mittels eines vom Auftraggeber genannten digitalen Angebots zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.

 

Werbeintegrationen können durch den Auftraggeber selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers auch durch die BurdaForward erstellt werden.

2.2 Sonstige Leistungen

"Sonstige Leistungen“ im Sinne dieser AGB sind alle sonstigen buchbaren Dienstleistungen der BurdaForward, z.B. Kreationsleistungen (nachfolgend "Kreationsleistungen").

2.3 Kennzeichnung als Werbung

Werbeintegrationen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch BurdaForward als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

2.4 Formate / Sonderwerbeformen / Einzelheiten

Für Werbeintegrationen kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten ausgewiesen sind, die unter https://www.burda-forward.de/files/user_upload/BF_Advertising_Preise20.pdf abgerufen werden können. Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch BurdaForward möglich. Einzelheiten zu einer Werbeintegration werden jeweils in dem betreffenden Werbeauftrag festgelegt.

3. Vertragsparteien

3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, unmittelbar (nachfolgend "als Direktkunde") für sein eigenes Unternehmen tätig zu werden, d.h. die Werbeleistungen betreffen eigene Waren und/oder Dienstleistungen, oder aber - etwa als Werbe- oder Medienagentur - für Kunden seines Unternehmens (nachfolgend "für Drittkunden") tätig zu werden, d.h. die Werbeleistungen betreffen die Waren und/oder Dienstleistungen dieses Drittkunden. 

3.2 Wird der Auftraggeber als Direktkunde tätig, so gelten die Regelungen dieser AGB unmittelbar.

3.3 Wird der Auftraggeber für einen Drittkunden tätig, so gelten die Regelungen dieser AGB mit folgenden Erweiterungen:

  • Werbeaufträge für Drittkunden werden nur für namentlich genau genannte Drittkunden angenommen, wenn nicht zwischen BurdaForward und dem Auftraggeber anderweitig vereinbart.
  • Der Auftraggeber sichert zu, von dem Drittkunden beauftragt worden zu sein, Werbeleistungen für diesen bei der BurdaForward zu buchen und alle hierfür erforderlichen Vollmachten erhalten zu haben.
  • Der Auftraggeber sichert zu, jeden Werbeauftrag für einen Drittkunden mit diesem umfassend abgestimmt, die Zustimmung des Drittkunden zu diesem Werbeauftrag eingeholt und alle nötigen Rechte von diesem erhalten zu haben.
  • Unbenommen der vorstehenden Regelungen ist allein der Auftraggeber als Vertragspartner gegenüber der BurdaForward berechtigt und verpflichtet, d.h. die Erfüllung der vertraglichen Pflichten obliegt allein ihm. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Drittkunden und der BurdaForward entsteht nicht. Der Auftraggeber steht für jedes Handeln und Unterlassen und jede Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Drittkunden und/oder Mitarbeiter des Drittkunden ein wie für eigenes Handeln und Unterlassen und Verletzen der vertraglichen Pflichten. Der Auftraggeber stellt die BurdaForward von allen Ansprüchen frei, die der Drittkunde selbst aus dem auf ihn bezogenen Tätigwerden gegen BurdaForward hat bzw. haben könnte. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von BurdaForward einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Der Auftraggeber wird BurdaForward auf Anforderung unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind.
  • Für Ansprüche Dritter aus Anzeigen, die einen Drittkunden betreffen, gelten diese AGB und insbesondere deren Ziffer 8 unverändert.
     

4. Werbeauftrag und Vertragsschluss

4.1 Ein "Werbeauftrag" im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über Werbeintegrationen und/oder Sonstige Leistungen in Digitalen Angeboten zum Zwecke der Verbreitung durch die BurdaForward.

4.2 Ein Vertragsabschluss kommt zustande durch das Angebot der BurdaForward zur Buchung einer Werbeleistung (Angebot) und die unveränderte Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber (Annahme), durch die Bestätigung eines Auftrags durch die BurdaForward oder durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung. Jede Veränderung gegenüber dem Angebot wird erst durch Bestätigung durch die BurdaForward wirksam. Ein Vertragsschluss kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

4.3 Werbung für Waren oder Dienstleistungen von mehr als einem Werbetreibenden innerhalb eines Werbeauftritts (nachfolgend: "Verbundwerbung") bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch BurdaForward in Schriftform oder per E-Mail. BurdaForward ist berechtigt, für Verbundwerbung einen Aufschlag zu erheben.

4.4 Das Mindestbuchungsvolumen eines Werbeauftrags beträgt Netto/Netto 4.000 Euro.

5. Durchführung des Werbeauftrags  

5.1 Anlieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung der im Werbeauftrag vereinbarten Werbeleistungen, insb. für die Erstellung einer Werbeintegration, erforderlichen Inhalte (nachfolgend: "angelieferte Inhalte"), vollständig, einwandfrei und in der endgültigen, geeigneten digitalen Form bis spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Kampagnenstart an BurdaForward anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit BurdaForward unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Die Anlieferung muss dem fraglichen Werbeauftrag eindeutig zuordenbar sein, insb. durch Angabe der Nummer des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung oder durch Verweis auf die individuelle vertragliche Vereinbarung, und erfolgt per E-Mail an: admanagement@burda-forward.de. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte angelieferte Inhalte fordert BurdaForward Ersatz an.

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen, insb. verspäteten, Anlieferung oder Freigabe und im Falle nachträglicher Änderungswünsche seitens des Auftraggebers, steht die BurdaForward nicht für hierdurch bedinge Abweichungen zur vereinbarten Ausführung des Werbeauftrags ein. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

5.2 Freigabe

Wird die vom Auftraggeber gewünschte Werbeintegration nicht oder nicht vollständig durch diesen selbst sondern durch BurdaForward erstellt, so leitet die BurdaForward dem Auftraggeber die Werbeintegration vorab für eine Freigabe zu. Diese Freigabe hat unverzüglich zu erfolgen. Einzelheiten werden im Werbeauftrag festgelegt.

5.3 Beginn und Laufzeit einer Werbeintegration

Eine Werbeintegration erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, entweder mit dem im Werbeauftrag benannten Startdatum (nachfolgend "Kampagnenstart") bzw. für die im Werbeauftrag genannte Laufzeit (nachfolgend "Kampagnenlaufzeit") oder – falls im Werbeauftrag ein Recht zum Abruf eingeräumt wurde - auf Abruf durch den Auftraggeber.

5.4 Abruf

Wurde ein Recht zum Abruf eingeräumt, so gelten hierfür die folgenden Besonderheiten:

  • Jeder Abruf wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch BurdaForward in Schriftform oder per E-Mail rechtsverbindlich.
  • Der Abruf hat innerhalb eines Jahres seit Abschluss des Werbeauftrags zu erfolgen (nachfolgend "Insertionsjahr"), sofern im Werbeauftrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb des Insertionsjahres bzw. der im Werbeauftrag vereinbarten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Werbeauftrag genannte Menge hinaus weitere Werbeintegrationen abzurufen.

5.5 Technische Voraussetzungen und Spezifikationen

Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, für sich selbst die für die Durchführung eines Werbeauftrags erforderlichen technischen Voraussetzungen und Spezifikationen zu erfüllen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten trägt der Auftraggeber selbst. Die technischen Spezifikationen für alle Werbeintegrationen können gebündelt und in der jeweils aktuellen Fassung unter https://www.burda-forward.de/advertising/produkte/werbeformen/ eingesehen werden.

5.6 Änderungen

Während der Kampagnenlaufzeit ist es nur in Rücksprache mit und nach Freigabe durch die BurdaForward möglich, Werbeintegrationen ganz oder zum Teil auszutauschen oder sonst zu verändern. Durch einen Austausch oder eine Veränderung etwaig entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

6. Platzierung / Auslieferung / Wiedergabe / Rüge

6.1 Platzierung

Die Platzierung innerhalb eines Digitalen Angebots und die Zeit der Ausspielung einer Werbeintegration richten sich, so nicht abweichend vereinbart, nach dem jeweils im Werbeauftrag vereinbarten PI Volumen. Der Auftraggeber hat mithin, so im Werbeauftrag nicht abweichend vereinbart, keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbeintegration zu einer konkreten Zeit oder an einer bestimmten Position im betreffenden Digitalen Angebot. Innerhalb eines Digitalen Angebots kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber des Auftraggebers während des gleichen Zeitraums innerhalb desselben Digitalen Angebots Anzeigen schalten.

6.2 Auslieferung

Ein Werbeauftrag gilt als erfüllt, wenn die gebuchten Werbeleistungen über alle Platzierungen hinweg erreicht wurden. Die gebuchten Werbeleistungen werden grundsätzlich innerhalb der Kampagnenlaufzeit geliefert. Eine tägliche und gleichmäßige Auslieferung kann jedoch nicht garantiert werden. Sollten die gebuchten Leistungen ausnahmsweise nicht innerhalb der Kampagnenlaufzeit geliefert werden können, werden die Parteien sich zur Klärung individuell abstimmen.

6.3 Wiedergabe

Die Wiedergabe einer Werbeintegration erfolgt im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen in einer dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden, bestmöglichen Art und Weise. Der Auftraggeber erkennt jedoch an, dass eine 100%ige Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit technisch nicht immer realisierbar ist. Vorübergehende Störungen oder Ausfälle können insbesondere aber nicht abschließend aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen sowie aus Gründen auftreten, die sich außerhalb des Machtbereichs der BurdaForward befinden, sei es aufgrund von ungeeigneter technischer Infrastruktur des Internetdienstleisters oder Endanwenders oder aufgrund von sonstigen Ereignissen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.).

Ein Fehler in der Verfügbarkeit und/oder Wiedergabe der Werbeintegration liegt deshalb insbesondere in den folgenden Fällen nicht vor:

  • bei vorübergehender Störung der Kommunikationsnetze (z.B. Leitungs- oder Stromausfall) oder
  • bei vorübergehender Störung des von BurdaForward verwendeten AdServers oder
  • bei Beeinträchtigung aufgrund der Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/ oder Hardware (z.B. Browser) des Internetdienstleisters oder Endanwenders oder
  • bei unvollständigen und/ oder nicht aktualisiert zwischengespeicherten Angeboten auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder
  • dann, wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Werbeintegration deren Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt.

Bei einem Ausfall des durch die BurdaForward verwendeten AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer individuell vereinbarten, zeitgebundenen Buchung entfällt insoweit die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. BurdaForward wird den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich über den Ausfall informieren und ihm – so nicht die Parteien eine abweichende Vereinbarung treffen – eine etwaig bereits gezahlte Vergütung für den Ausfallzeitraum erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6.4 Rügepflicht

Der Auftraggeber wird die Werbemaßnahme nach dem Ersterscheinungstermin unverzüglich prüfen und etwaige Mängel in schriftlich oder per E-Mail rügen (Rügepflicht).

7. Ablehnung / Sperrung / Zurückziehung

7.1 Ablehnung

Die BurdaForward behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Werbeauftrags, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für BurdaForward wegen des Inhalts, der Herkunft, der Gestaltung oder der technischen Form unzumutbar ist oder
  • die Werbeintegration Werbung Dritter oder für Dritte enthält.

7.2 Sperrung

BurdaForward ist berechtigt, eine Werbeintegration vorübergehend zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Internetauftritts vorliegt, auf die ein Link in der Werbeintegration verweist. Dies gilt insbesondere in Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder der Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, eine solche Abmahnung ist offensichtlich unbegründet. Der Auftraggeber hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen.

BurdaForward kann dem Auftraggeber anbieten, die Werbeintegration durch eine andere Werbeintegration und/oder durch einen Link zu einem anderen Internetauftritt zu ersetzen, wobei die insoweit entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber nach Nachweis durch BurdaForward in Rechnung gestellt werden können. Die Entscheidung hierüber obliegt BurdaForward.

Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

7.3 Zurückziehung

BurdaForward ist zudem berechtigt, eine Werbeintegration auch nach Kampagnenstart zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich unabgestimmte Änderungen an der Werbeintegration vornimmt oder die URL der Verlinkung oder die die Inhalte des Internetauftritts, auf den verlinkt wird, nachträglich unabgestimmt verändert, und wenn hierdurch die Voraussetzungen aus Ziffer 7.1 oder Ziffer 7.2 erfüllt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei die BurdaForward ihren vereinbarten Vergütungsanspruch behält.

7.4 Mitteilung und Auswirkungen

Die Ablehnung, Sperrung oder Zurückziehung einer Werbeintegration wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Die Ausübung eines Rechts auf Ablehnung, Sperrung oder Zurückziehung gemäß dieser Ziffer 7 durch die BurdaForward lässt die Regelung der Ziffer 8.3 und insb. die in dieser festgelegte Verteilung der Verantwortlichkeit unberührt.

8. Rechteeinräumung / Gewährleistung

8.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Erstellung und Veröffentlichung einer Werbeintegration erforderlichen Rechte besitzt und diese im erforderlichen Umfang kennzeichnet. Dies gilt insbesondere hinsichtlich aller für die Werbeintegration angelieferten Inhalte, jeweils einschließlich der Titel /Kampagnennamen, verwendeten Texte, Fotos, Grafiken und aller sonstigen Bestandteile.

8.2 Der Auftraggeber überträgt der BurdaForward in dem für die Durchführung jedes Werbeauftrags zeitlich und inhaltlich notwendigen Umfang sämtliche für die Veröffentlichung der Werbeintegration und die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen Rechte, insbesondere aber nicht abschließend die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannter Formen der Online-Medien. Alle vorgenannten Rechte sind in dem für die Durchführung des jeweiligen Werbeauftrags nötigen Umfang unterlizenzierbar und übertragbar.

Wird im Zusammenhang mit einer Werbeintegration eine Grafik oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber der BurdaForward für die Dauer des Werbeauftrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik oder der entsprechenden Zeichen in der jeweiligen Werbeintegration.

8.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeintegrationen und aller für die Erstellung der Werbeintegrationen angelieferten Inhalte sowie für ggf. durch die Werbeintegration verlinkte Seiten (nachfolgend insgesamt "Werbeinhalte"). Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Werbeinhalte richtig, vollständig und nicht irreführend sind, dass sie frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und nicht gegen Bestimmungen des Jugendschutzes, gegen presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf- oder medienrechtliche der sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Des Weiteren dürfen die Werbeinhalte nicht pornographisch, gewalt- oder kriegsverherrlichend sein und dürfen keine Rechte Dritter, etwa Persönlichkeitsrechte, verletzen. BurdaForward ist nicht verpflichtet, Werbeintegrationen auf die Einhaltung der genannten Anforderungen zu überprüfen.

8.4 BurdaForward ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers oder sonst dafür Verantwortlichen über die rechtliche Zulässigkeit abhängig zu machen und/oder nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Kosten des Auftraggebers die Vorlage für derartige Werbeintegrationen von einer sachverständigen Stelle auf die rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Die Regelung der Ziffer 8.3 bleibt hiervon unberührt.

8.5 Der Auftraggeber stellt BurdaForward von allen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich staatlicher und behördlicher Stellen) gegen BurdaForward wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder gesetzlicher Bestimmungen durch die Werbeinhalte geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von BurdaForward einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten. Der Auftraggeber wird BurdaForward auf Anforderung unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind.

8.6 Der Auftraggeber ermächtigt die BurdaForward, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten.

8.7 Der Auftraggeber räumt, so im Werbeauftrag nicht abweichend vereinbart, der BurdaForward mit Vertragsschluss das Recht ein, die Werbeintegrationen und die für diese angelieferten Inhalte über den in Ziffer 8.2 geregelten Umfang hinaus und zeitlich unbeschränkt zur Eigenpräsentation der Leistungen und Angebote der BurdaForward, insbes. im Showroom auf der BurdaForward Website, durch Screenshots und innerhalb von Best-Cases Präsentationen zu nutzen.

9. Vergütung / Abrechnung / Zahlungsbedingungen / Nachlass

9.1 Vergütung und Preislisten

Die zwischen der BurdaForward und dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung im Werbeauftrag, z.B. Fixpreis, CPC, CPM usw.. So im Werbeauftrag nicht anders vereinbart, gelten ergänzend die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, die unter https://www.burda-forward.de/files/user_upload/BF_Advertising_Preise20.pdf abgerufen werden können.

Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen USt.

9.2 Abrechnung, Reporting und Zahlungsbedingungen

Alleinige Grundlage für die Abrechnung von Werbeaufträgen ist das Reporting, welches durch den von BurdaForward verwendeten AdServer oder durch andere von BurdaForward verwendete Tools erstellt wird. Dieses Reporting fasst u.a. die kampagnenbezogenen Daten zusammen, mindestens die Anzahl der ausgespielten Werbeeinblendungen pro Tag/pro Werbeintegration (Motiv).

Soweit nicht im Werbeauftrag abweichend vereinbart, wird die BurdaForward dem Auftraggeber zumindest ein Abschlussreporting zum Ende der Kampagnenlaufzeit zur Verfügung stellen.

Eigene Zählungen durch den Auftraggeber sind für die Abrechnung ohne Belang.

Reporting-Reklamationen können jeweils nur während eines laufenden Werbeauftrags sowie bis spätestens 2 Wochen nach Kampagnenende und Erhalt des Abschlussreportings gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen abrechnungs- und kompensationstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt für Neukunden vor Kampagnenstart und im Übrigen in aller Regel monatlich. Die Zahlung hat, so nicht im Werbeauftrag abweichend vereinbart, für Neukunden mittels Vorkasse und im Übrigen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung an die in der Rechnung genannte Bankverbindung zu erfolgen. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden 2% Skonto gewährt.

9.3 Nachlass

Der Auftraggeber kann aufgrund individueller Vereinbarung im Werbeauftrag zu einem Nachlass berechtigt sein. Ein solcher Nachlass ist stets an die tatsächlich abgenommenen Werbeleistungen gebunden.

9.4 Verzug und Stundung

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und Einziehungskosten berechnet. BurdaForward kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeleistungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die BurdaForward, auch während der Laufzeit des Werbeauftrags die Erbringung weiterer Werbeleistungen abweichend vom ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von einer jeweils monatlichen Vorauszahlung während der verbleibenden Kampagnenlaufzeit sowie vom Ausgleich aller offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

10. Preisänderungen

BurdaForward ist berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen für bereits erteilte Werbeaufträge sind gegenüber Unternehmern nur wirksam, wenn sie von der BurdaForward mindestens 1 Monat vor Kampagnenstart angekündigt werden und frühestens 5 Monate nach Vertragsschluss über den Werbeauftrag wirksam werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

11. Stornierungen von Werbeaufträgen

11.1 Allgemeines

Der Auftraggeber ist berechtigt, Werbeaufträge zu stornieren. Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Stornierungen sind je nach Werbeauftrag bis zu dem sogleich untenstehend festgelegten Zeitpunkt kostenfrei möglich. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt fallen Stornogebühren an, um die Aufwände der BurdaForward (z.B. Bearbeitungsgebühren, Sonstige Leistungen – insb. Kreationsleistungen, geblockte Volumina) abzugelten. In solchen Fällen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, nachzuweisen, dass der im konkreten Einzelfall angemessene Betrag wesentlich niedriger sei als die Stornogebühr.

11.2 Werbeaufträge ohne Kreationsleistungen

Für die Stornierung von Werbeaufträgen ohne Kreationsleistungen der BurdaForward, d.h. von Werbeaufträgen, die vollständig durch den Auftraggeber erstellt worden sind, gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Stornierung ist kostenfrei bis 2 Wochen vor Start des Werbeauftrags bei noch nicht gestarteten Werbeaufträgen und bis 2 Wochen vor Monatsende mit Wirkung zum Monatsende bei bereits laufenden Werbeaufträgen.
  • Bei kurzfristigeren Stornierungen werden dem Auftraggeber die folgenden Stornogebühren berechnet:
  • Storno bis 1 Woche vor Start des Werbeauftrags: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts (Agenturnetto 2 (AN2))
  • Storno bis 4 Werktage vor Start des Werbeauftrags: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts (Agenturnetto 2 (AN2))
  • Storno ab 3 Werktage vor Start des Werbeauftrags und später: 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts (Agenturnetto 2 (AN2))

11.3 Werbeaufträge mit Kreationsleistungen

Für die Stornierung von Werbeaufträgen mit Kreationsleistungen der BurdaForward, d.h. von Werbeaufträgen, die ganz oder zum Teil durch die BurdaForward erstellt worden sind, gelten die folgenden Regelungen:

  • Nach Vertragsschluss über solche Werbeaufträge findet ein Kick-Off Termin zwischen dem Auftraggeber und der BurdaForward statt. Dies ist der Termin, in dem erstmals über die konkrete Umsetzung des Werbeauftrags, insb. über dessen Inhalt und die durch die BurdaForward zu erbringenden Kreationsleistungen sowie deren Rahmenbedingungen (z.B. Tracking, Teaser) gesprochen wird.
  • Vor diesem Kick-Off Termin ist die Stornierung kostenfrei möglich.
  • Ab diesem Kick-Off Termin ist eine Stornierung nur noch gegen Zahlung von 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts möglich.

12. Tracking

Soweit der Auftraggeber in Werbeintegrationen personenbezogene Daten mittels Cookies, Zählpixel (zählen die Anzahl der Aufrufe einer Seite), Klicktrackern (zählen die Anzahl der Klicks auf einen Link) und/oder vergleichbaren Technologien (im Folgenden einheitlich „Cookie-Tracking“) verarbeiten möchte, stimmen die Parteien den Einsatz von Cookie-Tracking nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen untereinander ab:

12.1 Allgemeine Bestimmungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, hinsichtlich der jeweils verarbeiteten personenbezogenen Daten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere solche nach Ziffer 13 dieser AGB einzuhalten.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm im Rahmen eines Werbeauftrags angelieferten Inhalte frei von schädlichen Codes, z.B. Viren, Trojaner, etc., sind.

Setzt der Auftraggeber in den Werbeintegrationen oder für deren Schaltung Systeme eines Dritten ein, bzw. führt er ein Cookie-Tracking durch Dritte durch, stellt der Auftraggeber sicher, dass auch diese Systeme den Anforderungen dieser Ziffer 12 entsprechen.

12.2 Abstimmung vor Beginn eines Werbeauftrags

Vor Beginn eines Werbeauftrags teilt der Auftraggeber BurdaForward schriftlich sämtliche technischen Dienstleister (nachfolgend „Vendoren“) mit, die der Auftraggeber in Werbeintegrationen einsetzen möchte.

Handelt es sich ausschließlich um Vendoren, welche innerhalb des Transparency and Consent Framework des IAB (nachfolgend „TCF v2.0“) ein abgeschlossenes Registrierungsverfahren durchlaufen haben („Status TCV v2.0 Operational“) und im Zeitpunkt der Mitteilung zusätzlich von BurdaForward unter der URL www.burda-forward.de/ueber-unsere-werbung/ freigegeben sind (nachfolgend „Whitelist“), so ist der Einsatz des jeweiligen Vendors ohne Zustimmung von Burda Forward Advertising möglich. In diesem Fall wirken die Parteien vertrauensvoll zusammen, um eine rechtskonforme Einbindung des jeweiligen Vendors im Werbemittel sicherzustellen. Eine aktuelle Übersicht der nach dem TCF v2.0 registrierten Vendoren kann unter iabeurope.eu/vendor-list-tcf-v2-0/ eingesehen werden.

Beabsichtigt der Auftraggeber den Einsatz von Vendoren, welche zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht in der Whitelist aufgeführt sind, bedarf der Einsatz eines solchen Vendors der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BurdaForward. Soll der betreffende Vendor entsprechend der Einigung der Parteien eingesetzt werden, wirken die Parteien zusammen, um gegebenenfalls datenschutzrechtlich erforderliche Informationen (insbesondere zur Speicherdauer von personenbezogenen Daten und Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten) vom Vendor zu erlangen.

12.3 Pflichten und Änderungen nach Beginn eines Werbeauftrags

Nach Beginn des Werbeauftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, nach eigenem Ermessen eingesetzte Vendoren zu prüfen und mit der Whitelist von BurdaForward abzugleichen.

Stellt der Auftraggeber im Rahmen eines solchen Abgleichs fest, dass ein zum Einsatz kommender Vendor nicht oder nicht mehr innerhalb der Whitelist aufgeführt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, BurdaForward hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Hinsichtlich des Abstimmungsprozesses gilt Ziffer 12.2 entsprechend.

Beabsichtigt der Auftraggeber, einen neuen Vendor nach Beginn eines Werbeauftrags einzusetzen, findet ebenfalls das Verfahren nach Ziffer 12.2 entsprechend Anwendung. Bindet der Auftraggeber einen zustimmungspflichtigen Vendor ein, ohne das in Ziffer 12.2 festgelegte Verfahren zu beachten, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Vendor unverzüglich auf Verlangen von BurdaForward hin zu entfernen. Der Auftraggeber stellt BurdaForward zudem im Innenverhältnis von sämtlichen Aufwendungen und Schäden, insbesondere aufsichtsbehördlichen Bußgeldern frei, die BurdaForward unmittelbar oder mittelbar zurechenbar durch den Einsatz eines solchen Vendors entstehen.

13. Datenschutz

Der Auftraggeber wird im Rahmen seines Verantwortungsbereichs die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) sowie weiterer nationaler Umsetzungsgesetze beachten und im erforderlichen Umfang umsetzen.

Soweit in Bezug auf die Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen für die Digitalen Angebote personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird durch diese Verarbeitung eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 4 Nr. 7, 26 DSGVO begründet. Mit Vertragsschluss im Sinne von Ziffer 4.2 der vorliegenden AGB wird die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. Art. 26 Abs. 1 Satz 2 DSGVO verbindlicher und datenschutzrechtlich abschließender Vertragsbestandteil.

14. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung der BurdaForward, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Schäden, die sich aus der Verletzung von Vertragspflichten ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei deshalb regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet die BurdaForward auch bei einfacher Fahrlässigkeit, hier aber der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Dem Auftraggeber obliegt es selbst, seine Daten in angemessenen Intervallen zu sichern. Im Falle eines von der BurdaForward zu vertretenden Datenverlustes haftet diese nur für den Aufwand, der bei Erfüllung dieser Obliegenheit üblicherweise für die Wiederherstellung entsteht.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei ausdrücklicher Übernahme von Garantien, bei arglistiger Täuschung und bei Ansprüchen aus dem Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

15. Vertraulichkeit

Über ihre jeweiligen Werbeaufträge und deren Abwicklung werden beide Parteien strikte Vertraulichkeit wahren, solange und soweit diese nicht rechtmäßig allgemein bekannt geworden sind, keine gesetzliche oder behördliche Offenbarungsverpflichtung besteht, die die zur Offenlegung verpflichtete Partei der anderen Partei nach Kenntnis einer solchen Offenbarungsverpflichtung und soweit rechtlich zulässig unverzüglich schriftlich mitzuteilen hat, oder die jeweils andere Partei im Einzelfall einer Weitergabe schriftlich zugestimmt hat, auch zwei Jahre über die Laufzeit der jeweiligen Werbeaufträge hinaus.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich oder per E-Mail möglich und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung seitens der BurdaForward in Schriftform oder per E-Mail. Gleiches gilt für die Aufhebung und/ oder den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

16.2 Es ist dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher schriftlicher und widerruflicher Zustimmung der BurdaForward gestattet, diese als Referenz zu verwenden. Insbesondere behält sich die BurdaForward die Verwendung ihrer Namen, Firmenlogos, eingetragenen Marken und/oder Muster vor.

16.3 Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit diesem Vertragsverhältnis und mit den darauf basierenden Aufträgen im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, einschließlich über ihre Wirksamkeit und auch in Bezug auf spätere Änderungen und Ergänzungen, ist München. BurdaForward ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Pflichten des Auftraggebers zu erheben.

16.4 Die Parteien können ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und den Einzelverträgen nur mit der Zustimmung der jeweils anderen Partei bzw. in den gesetzlich zulässigen Fällen an Dritte abtreten oder übertragen.

16.5 Die BurdaForward ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Sie bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der übernommenen Pflichten.

16.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.

 

Anlage 1: Vereinbarung zwischen den gemeinsam Verantwortlichen gem. Art. 26 DSGVO

Diese Anlage 1 legt die Verantwortungsbereiche zwischen der BurdaForward und dem Auftraggeber für die gemeinsame Datenverarbeitung gemäß Art. 26 DSGVO fest.

1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Zwecke und die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den digitalen Angeboten der BurdaForward sind durch die BurdaForward und dem jeweiligen Auftraggeber gemeinsam entsprechend den Abbildungen innerhalb des Einwilligungs- und Widerspruchsmanagement des digitalen Angebots (sog. Consent-Management-Platform, „nachfolgend „CMP“) definiert.

2. Mittel der Verarbeitung

2.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern des digitalen Angebots erfolgt über die in das digitale Angebot eingebundenen Online-Werbe-Technologien der BurdaForward.

2.2 Mittels der Online-Werbe-Technologien der BurdaForward wird es dem Auftraggeber ermöglicht, Cookies oder vergleichbare Technologien auf dem Endgerät des Nutzers zu speichern, mittels derer ein Zugriff auf beziehungsweise das Speichern von Informationen auf dem Endgerät zu den festgelegten GEMEINSAMEN ZWECKEN ermöglicht wird.

2.3 Bei der Nutzung von Apps wird statt des Cookies eine in ihrer Funktion vergleichbare Technik verwendet, wie z.B. die betriebssystemspezifische Werbe-ID, Vendor-ID oder eine zufällig erzeugte Nutzer-ID.

3. Funktion und Beziehung gegenüber betroffenen Personen

3.1 Die BurdaForward ermöglicht den betroffenen Personen die Nutzung des digitalen Angebots. Zu Beginn des Nutzungsvorgangs erhält die betroffene Person die Möglichkeit, die Reichweite der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Zugriff auf beziehungsweise das Speichern von Informationen auf seinem Endgerät durch entsprechende Einstellungen in dem digitalen Angebot selbst zu bestimmen.

3.2 Die betroffene Person hat jederzeit die Möglichkeit, die jeweils erteilte Einwilligung innerhalb der Einstellungen des digitalen Angebots der BurdaForward zu widerrufen bzw. der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen.

3.3 Entsprechend den Einstellungen der betroffenen Person innerhalb des digitalen Angebots werden dem Auftraggeber technische Signale über das Vorliegen der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Person übermittelt.

4. Reichweite der gemeinsamen Verantwortung

Der Auftraggeber ist gemeinsam mit der BurdaForward für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit die BurdaForward dem Auftraggeber über die Einbindung der Online-Werbe-Technologien in das digitale Angebot die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern des digitalen Angebots nach Maßgabe dieser Vereinbarung auch zu eigenen Zwecken ermöglicht (nachfolgend „GEMEINSAME VERARBEITUNG“).

5. Pflichten der BurdaForward

5.1 Die BurdaForward verpflichtet sich, die Nutzer des digitalen Angebots über Art, Umfang und Zweck der GEMEINSAMEN VERARBEITUNG personenbezogener Daten sowie ihre Rechte als betroffene Person gemäß Art. 13 DSGVO zu informieren. Ferner verpflichtet sich die BurdaForward, den Nutzern des digitalen Angebots die zusätzlichen weiteren Informationen gemäß Art. 26 DSGVO zur Verfügung zu stellen.

5.2 Die BurdaForward verpflichtet sich, den Nutzern des digitalen Angebots im Rahmen des digitalen Angebots ein Einwilligungs- und Widerspruchsmanagement des digitalen Angebots (sog. Consent-Management-Plattform, „nachfolgend „CMP“) zum jederzeitigen Abruf bereit zu stellen, mittels derer der Nutzer des digitalen Angebots die erforderlichen Einstellungen gemäß Ziffer 3.1 dieser Vereinbarung vornehmen bzw. gemäß Ziffer 3.2 jederzeit ändern kann.

5.3 Das CMP muss bei dem Transparency & Consent Framework des IAB Europe mit aktivem Status zertifiziert sein.

5.4 Die BurdaForward verpflichtet sich, die verfolgten GEMEINSAMEN ZWECKE inklusive Rechtsgrundlagen der GEMEINSAMEN VERARBEITUNG innerhalb des CMP abzubilden.

5.5 Anfragen einer betroffenen Person, die der BurdaForward eingehen und die GEMEINSAME VERARBEITUNG personenbezogener Daten betreffen, beantwortet die BurdaForward innerhalb der gesetzlichen Fristen.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der BurdaForward die zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß Ziffer 5.1 und Auskunftsersuchen gemäß Ziffer 5.5 erforderlichen Informationen jeweils bezogen auf ihre GEMEINSAME VERARBEITUNG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Auftraggeber verpflichten sich, den jeweiligen TCF Consentstring zu beachten. Dieser wird von dem jeweiligen CMP auf dem digitalen Angebot der BurdaForward bereitgestellt, sodass dieser von dem Auftraggeber in Echtzeit ausgelesen und verarbeitet werden kann. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass personenbezogene Daten der betroffenen Person nur verarbeitet werden, wenn jeweils die nach Ziffer 1 dieser Vereinbarung gemeinsam festgelegte Rechtsgrundlage vorliegt und ein entsprechendes Signal an den Auftraggeber gesendet wurde. Entsprechendes gilt für das Abrufen bzw. Speichern von Informationen auf dem Endgerät der betroffenen Person.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die GEMEINSAME VERARBEITUNG bei Wegfall der Rechtsgrundlage sofort einzustellen.

6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Löschanfragen von betroffenen Personen unverzüglich nach Kenntnis umzusetzen und die BurdaForward hiervon zu informieren.

6.5 Der Auftraggeber hält eine Liste der zum Einsatz kommenden Vendoren vor und stellt diese der BurdaForward auf Nachfrage zur Verfügung.

7. Melde und Benachrichtigungspflichten

7.1 Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfüllt die BurdaForward für die GEMEINSAME VERARBEITUNG die erforderlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten gemäß Art. 34 DSGVO gegenüber der jeweils betroffenen Person.

7.2 Soweit die Verletzung nicht im alleinigen Verantwortungsbereich der BurdaForward eingetreten ist, stellt der Auftraggeber der BurdaForward die zur Erfüllung der gesetzlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

7.3 Die bereitzustellenden Informationen müssen auch die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO aufgeführten Informationen enthalten. Wenn und soweit die Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann die jeweils betroffene Partei diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen.

8. Weitere Pflichten

8.1 BurdaForward als auch der Auftraggeber nimmt die GEMEINSAME VERARBEITUNG gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO in das jeweilige Verarbeitungsverzeichnis auf. Die Parteien stellen einander die für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO notwendigen Angaben zur Verfügung.

8.2 Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 12 DSGVO in Bezug auf die GEMEINSAME VERARBEITUNG erfüllt die betroffene Partei in Absprache mit der jeweils anderen Partei die erforderlichen Meldepflichten gemäß 33 DSGVO gegenüber der zuständigen Datenschutzbehörde.

8.3 Jede Partei implementiert die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und hält diese aufrecht. Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten sind durch die jeweilige Partei in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Parteien verpflichten sich zur Vorlage der Dokumentation auf Verlangen der jeweils anderen Partei.

8.4 Erhält eine Partei Kenntnis von der Verletzung einer Regelung dieser Vereinbarung oder des Schutzes personenbezogener Daten in Bezug auf die GEMEINSAME VERARBEITUNG, so teilt sie dies unverzüglich der jeweils betroffenen Partei mit. Gleiches gilt im Fall des Verstoßes gegen die Vorgaben der TCF Policies.

9. Datenübermittlung an Drittländer

9.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten grundsätzlich innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union („EU“) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“).

9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten in weiteren Ländern („Drittland“) erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Sofern personenbezogene Daten durch den Auftraggeber an ein Drittland übermittelt werden, hat der Auftraggeber insbesondere geeignete Garantien i. S. d. Art. 46 DSGVO vorzuweisen und der betroffenen Person durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung zu stellen.

10. Inkrafttreten und Laufzeit

10.1 Die Vereinbarung tritt jeweils mit Beginn der Gemeinsamen Verarbeitung zwischen der BurdaForward und dem Auftraggeber in Kraft.

10.2 Diese Vereinbarung endet automatisch mit Beendigung der GEMEINSAMEN VERARBEITUNG.

 

AGB BIS 23.09.2021

Gültig für alle Werbeaufträge, die zwischen dem 26.09.2020 und dem 23.09.2021 geschlossen wurden. 

 

AGB bis 29.06.2020

Gültig für alle Werbeaufträge, die vor dem 26.09.2020 geschlossen wurden. 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der BurdaForward GmbH für die Nutzung und Integration von Testsiegeln

Gültig für alle Testsiegel , die ab dem 22.12.2022 lizenziert werden.

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die BurdaForward GmbH (Handelsregister: Amtsgericht München HRB 213375, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Ust.Nr. DE 296 466 883) St.-Martin-Straße 66 in 81541 München (nachfolgend "BurdaForward") ist ein digitales Medienhaus, das unter anderem Testsiegel vergibt. Ein prämiertes/ausgezeichnetes Unternehmen kann das Recht erwerben, das von BurdaForward vergebene Testsiegel für einen bestimmten Zeitraum werblich zu verwenden.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen BurdaForward und einem Geschäftskunden (nachfolgend "Auftraggeber") in Bezug auf die Lizenzierung, Nutzung und Integration eines Testsiegels.

1.3 Auftraggeber können ausschließlich Geschäftskunden sein. Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Siegelnutzung, Nutzungsumfang, Nutzungsdauer

Die Nutzung der von der BurdaForward vergebenen Testsiegeln setzt den Erwerb einer Lizenz für die Siegelnutzung voraus. Ohne eine solche Lizenz dürfen Siegel von BurdaForward nicht genutzt werden.

Die werbliche Nutzung des Testsiegels umfasst die Verwendung in eigenen Werbematerialien und zu eigenen Werbezwecken. BurdaForward bietet Lizenzierungspakete an, die die Nutzung des Siegels durch die Vertriebspartner einschließt. Der konkrete Umfang der gestatteten Nutzung hängt von dem Paket ab, das der Auftraggeber bucht und ergibt sich aus den Angebotsunterlagen.

Der räumliche Umfang des Nutzungsrechts beschränkt sich auf die DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), soweit im Angebot nichts anderes angegeben wurde. Es ist aber auch möglich, europa- oder weltweite Nutzungsrechte zu erwerben.

Gestattet ist nur die unveränderte Verwendung des Siegels entsprechend der technischen Spezifikation, die sich aus dem Angebot von BurdaForward ergibt. Die Bearbeitung, Umgestaltung und Veränderung des Siegels ist nicht gestattet.

Die Nutzungsdauer ergibt sich aus dem Angebot. Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums ist das Siegel aus allen Werbemitteln zu entfernen. Eine Weiternutzung ist, soweit nicht anders vereinbart, nicht gestattet und bedarf einer kostenpflichtigen Verlängerung der Nutzungsvereinbarung. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich das Testergebnis nachträglich als unrichtig erweist oder der Auftraggeber rechtlich verbindliche Compliance-Vorgaben bei der Erbringung seiner Leistung verletzt. 

3. Leistung von BurdaForward

BurdaForward stellt dem Auftraggeber das Siegel digital, entsprechend der technischen Spezifikation aus dem Angebot in digitaler Form für die Integration in die Werbematerialien des Auftraggebers zur Verfügung.

4. Vertragsschluss

Ein Vertragsabschluss kommt zustande durch das Angebot der BurdaForward und die unveränderte Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber, durch die Bestätigung eines Auftrags durch die BurdaForward oder durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung. Jede Veränderung gegenüber dem Angebot wird erst durch Bestätigung der BurdaForward wirksam. Ein Vertragsschluss kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

5. Rechteeinräumung, rechtskonforme Nutzung durch den Auftraggeber

Burda Forward räumt dem Auftraggeber das einfache Recht ein, das Siegel entsprechend Ziff. 2 zu nutzen.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass er das Siegel nur entsprechend der Vorgaben des geltenden Rechts nutzt, insbesondere nicht gegen wettbewerbs- oder medienrechtliche Bestimmungen verstößt.

6. Vergütung / Abrechnung / Zahlungsbedingungen / Verzug

6.1 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung

Die zwischen der BurdaForward und dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung im Angebot. 

Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen USt.

BurdaForward stellt eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Rechnung über die vereinbarte Vergütung.

Die Zahlung hat, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung an die in der Rechnung genannte Bankverbindung zu erfolgen.

6.2 Verzug und Stundung

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. BurdaForward kann bei Zahlungsverzug die Nutzung des Siegels bis zur vollständigen Zahlung untersagen. 

7. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung der BurdaForward, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Schäden, die sich aus der Verletzung von Vertragspflichten ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei deshalb regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet die BurdaForward auch bei einfacher Fahrlässigkeit, hier aber der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei ausdrücklicher Übernahme von Garantien, bei arglistiger Täuschung und bei Ansprüchen aus dem Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich oder per E-Mail möglich und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung seitens der BurdaForward in Schriftform oder per E-Mail. Gleiches gilt für die Aufhebung und/ oder den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

8.2 Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit diesem Vertragsverhältnis und mit den darauf basierenden Aufträgen im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, einschließlich über ihre Wirksamkeit und auch in Bezug auf spätere Änderungen und Ergänzungen, ist München. 

8.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.